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Artikel: „Gebühr steht fest“ Mühldorfer Anzeiger

Nachdem die Auswertung der versandten Erhebungsbögen durch die Verwaltung abgeschlossen ist, hatte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung über die Gebührenfestlegung für die Ableitung des Niederschlagswassers und die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beschließen.
Heldenstein - Aufgrund der an die Haus- und Grundstückseigentümer versandten Erhebungsbögen ergibt sich für die Berechnung der Gebühr laut Verwaltung eine gebührenrelevante Gesamtgrundstücksfläche von 148451 Quadratmetern.
Durch diesen Wert wurde der vom Sachverständigenbüro Weiß berechnete Nieder-schlagswasseranteil in Höhe von 60904,63 Euro dividiert. Somit ergibt sich laut Sach-vortrag eine Niederschlags-wassergebühr in Höhe von 0,41 Euro je Quadratmeter anzusetzender Grundstücksfläche. Aufschlüsselung der Flächen möglich?
Seitens der UWG-Fraktion wurde in der Beratung als Hintergrundinformation eine Aufschlüsselung der erhobenen Flächen nach deren unterschiedlicher Gebührenrelevanz gefordert. Gerhard Grochowski (UWG) erläuterte, dass man seiner Ansicht nach hieraus wertvolle Schlüsse für künftige Planungen ziehen könne. Brigitte Lackermair (CSU) vertrat die Ansicht, dass dies aber für die Festlegung der Gebühr unerheblich sei.
Geschäftsstellenleiter Michael Dickinger kündigte daraufhin an, dass man prüfen werde, ob eine Aufschlüsselung der Flächen ohne großen Aufwand möglich sei. Dann werde man die gewünschte Information in der nächsten Sitzung nachreichen. Georg Stöckl (UWG) stellte in Frage, ob von den Eigentümern überhaupt korrekte Angaben erfolgt seien. Hierzu erläutert Michael Dickinger, dass die eingegangenen Erhebungsbögen keinen Anlass gaben, diese anzuzweifeln.
Schließlich votierte der Gemeinderat gegen die Stimmen der UWG-Gemeinderäte Stöckl, Grochowski und Neßler für die Festlegung der Gebühr auf 0,41 Euro je Quadratmeter anzurechnender Grundstücksfläche.
In einem weiteren Beratungspunkt hatte das Gremium über den Erlass der Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Heldenstein (BGS-EWS) zu befinden. Wesentlicher Inhalt der Änderungen ist der neue Paragraph l0a, der sich mit der Niederschlagswassergebühr befasst. Hierin wird vor allem geregelt, welche Flächen mit welchem Prozentsatz als gebührenrelevant eingestuft werden.
Auf Nachfrage von Gerhard Grochowski erläuterte Michael Dickinger, dass die Einstufung der gebührenrelevanten Flächen auf dem Gutachten des Sachverständigenbüros Weiß basiert.
Bei der Abstimmung über den Beschluss der Satzung verweigerten lediglich die UWG-Gemeinderäte Grochowski und Stöckl die Zustimmung.
jhg




Kommentar zum Artikel: „Gebühr steht fest“ Mühldorfer Anzeiger vom 05.11.10 Lokales Seite 19
von G.Grochowski und Georg Stöckl

Zum Inhalt dieses Artikels müssen einige Erklärungen hinzugefügt werden. Bei der Abstimmung über den Beschlss der Satzung haben nicht nur die Ratsmitglieder Georg Stöckl und Gerhard Grochowski, wie im obigen Zeitungsbericht falsch berichtet wurde, sondern auch Klaus Neßler die Zustimmung verweigert.
Es werden keine unrichtigen Fakten genannt, jedoch wichtige Inhalte weggelassen, die das Abstimmungsverhalten der UWG-Fraktion erklären.
Die UWG-Fraktion stimmte gegen die Regenwassergebühr von 0,41€ je Quadratmeter erhobener Fläche, weil das Zustandekommen der 148451 Quadratmeter der Gesamtgrundstücksfläche nicht transparent dargestellt werden konnte.
Bei einer Erhebung dieses Umfanges sollten die Gemeinderatsmitglieder genauer informiert werden, da sie entscheiden müssen, in welchem Umfang die einzelnen Bürger belastet werden müssen. Wir fordern die Bekanntgabe der Quadratmeterzahlen unterteilt in Dachflächen/Häuser, Dachflächen/Garagen und Carports, sonstige Dachflächen wie Schuppen und Gartenhäuser, wasserundurchlässige Befestigungen wie Asphalt und Beton, wasserteildurchlässige Flächen, z.B. Kies, Schotterflächen, Rasengittersteine. Auch die Verteilung dieser Flächen auf die verschiedenen Gemeindeteile wäre sehr interessant.

Nur über eine solche Information kann dann auch der Bürger entscheiden, wie er z.B. seine Einfahrt gestalten könnte oder ob er sich eine Zisterne anschafft. Eine transparente Information hilft allen, den Bürgern und der Umwelt.

In diesem Zusammenhang ist auch die zweite Abstimmung über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zu sehen. Hier wird festgelegt wie versiegelte Flächen zur Erhebung der Gesamtfläche herangezogen werden. Die zur Abstimmung vorgelegte Fassung unterscheidet nach Meinung der UWG-Fraktion zu wenig. In einem Forschungsprojekt eines Berliner Ingenieurbüros (http://www.dahlem-ingenieure.de/ ) wurden viel feinere Unterscheidungen gemacht, als dies in Heldenstein geschah. Das Ergebnis dieses Forschungsprojektes wurde der Verwaltung schon vor Erstellung des Fragebogens von der UWG-Fraktion übergeben. Eine feinere Unterscheidung der Abflussfaktoren würde dazu führen, dass der Bürger schon bei der Planung seines Grundstückes Kosten in der Zukunft einsparen und gleichzeitig etwas für unsere Umwelt tun könnte.

Wir stehen für eine offene und transparente Information unserer Bürger. Alle in unserer Gemeinde müssen wissen, wie und warum bestimmte Entscheidungen zustande gekommen sind.