Aus dem Gemeinderat
Allgemein
September 2010
Sitzung vom 07.09.2010
In der Sitzung vom 07.09.2010 wurde als TOP 9 das aktuelle Info-Blatt der UWG auf die Tagesordnung gesetzt.
Üblich ist, dass der Sachvortrag vom Bürgermeister vorgelesen wird. In dieser Sitzung verzichtete er auf diese öffentliche Vorstellung. Um der Öffentlichkeit den Inhalt dieses Tagesordungspunktes bekannt zu machen, zitieren wir aus der Einladung zu dieser Sitzung. Der Artikel im Infoblatt ( Original: download Info Flyer )betraf die Sitzung, in der damals über die Biogasanlage in Heldenstein abgestimmt wurde:
9. Info - Post UWG Heldenstein Ausgabe Juli / August 2010-
Richtigstellung
Sachvortrag
Die jüngste Info-Post der UWG Heldenstein, Ausgabe Juli/August 2010, stellt auf Seite 5 einen Sachverhalt dar, der so nicht im Raum stehen gelassen werden kann und einer Richtigstellung seitens der Verwaltung bedarf.
Auf Seite 5 wird folgendes ausgeführt
„Vor der Beschlussfassung über den Antrag versuchten Bürgermeister Kirmeier und Geschäftsstellenleiter Dickinger Druck auf die Gemeinderäte für eine Entscheidung zu Gunsten des Bauvorhabens aufzubauen, indem sie übereinstimmend erläuterten, dass jeder Rat von der Antragstellerin für deren finanziellen Nachteil bei einer Ablehnung des Antrages persönlich haftbar gemacht werden könne.
Gemeinderat Stöckl widersprach diesen unzutreffenden Ausführungen energisch und zitierte unmittelbar vor der Abstimmung den Artikel 51 der Gemeindeordnung (GO) in dem steht: Kein Mitglied des Gemeinderats darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstimmung gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder außerhalb des Gemeinderats zur Verantwortung gezogen werden."
Hierzu ist folgendes anzumerken:
Von Artikel 51 wurde leider nur Satz 1 des 2. Absatzes zitiert. Absatz 2 verfügt jedoch noch über Satz 2 und 3 die lauten:
Die Haftung gegenüber der Gemeinde ist nicht ausgeschlossen, wenn das Abstimmungsverhalten eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Die Verantwortlichkeit nach bundesrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt".
Diesbezüglich wurde auch eine Anfrage an die Kommunalaufsicht gerichtet. Das Antwortschreiben vom 02.08.2010 wurde in Kopie mit der Ladung versandt.
Wie hieraus entnommen werden kann hat die Verwaltung vertreten durch 1. BGM Kirmeier und Geschäftsstellenleiter Dickinger Aufklärungsarbeit geleistet um möglichen Schaden von der Gemeinde und in der Folge von den Gemeinderatsmitgliedern abzuwenden. Dies als unter Druck setzen darzustellen und unter Weglassen von wichtigen Teilen eines im Gesamtzusammenhang auszulegenden Artikel 51 Abs. 2 der Gemeindeordnung so in Umlauf zu bringen stellt eine bewusste Irreführung der Bürger und Diskriminierung der Verwaltungsarbeit dar, welche einer Richtigstellung bedarf.
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis
Diesem Sachvortrag wurde die Antwort des Landratsamtes vom 03.08.2010 beigelegt, nicht aber das Anschreiben der Gemeinde an das Landratsamt.
Ohne Sachvortrag wollte man auch nicht diskutieren. Auf diese Situation vorbereitet, teilte der Sprecher der UWG-Fraktion Gerhard Grochowski die schriftliche Stellungnahme an die anwesenden Gemeinderäte, den Bürgermeister, die Verwaltung und die Presse aus:
Es folgt die schriftliche UWG-Stellungnahme:
Gemeinderatssitzung vom 07.09.10
TOP 9
Einleitend stellen wir fest, dass das Anschreiben der Gemeinde an das Landratsamt nicht als Kopie an die Gemeinderäte mit versandt wurde und werten diese Tatsache als Informationsmangel.
In der genannten Gemeinderatssitzung wurde von vielen Seiten Bedenken gegen den Bau einer Biogasanlage vorgebracht. Vor der Abstimmung hat Bgm. Kirmeier alle Gemeinderäte angesprochen und darauf hingewiesen, dass er, wenn bei Ablehnung des Bauantrages an die Gemeinde Schadensansprüche gestellt würden, sich an jeden Gemeinderat einzeln wenden würde, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden und diesen persönlich zur Verantwortung ziehen würde.
Im Schreiben vom Landratsamt ( Herr Koglin; Abteilung unbekannt ) schreibt Herr Koglin im zweiten Absatz, dass bei einer bewussten und gewollten Pflichtverletzung eines Mitglieds des Gemeinderates eine Haftung gegenüber der Gemeinde nicht ausgeschlossen ist.
Das Abstimmungsverhalten der sieben Gemeinderäte, die gegen den Bau der Biogasanlage stimmten, stellt keine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne des Art. 51 Abs. 2 GO dar, denn sie stimmten im Sinne des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat in dem steht:
Gemeinderatsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge nicht gebunden.
Wie oben geschildert, haben viele Gemeinderäte ihre Bedenken sogar schriftlich vorgelegt.
In der Diskussion wurde von Bgm. Kirmeier sogar zum Ausdruck gebracht, dass er die Argumente, die für eine Ablehnung des Baus der Biogasanlage am beantragten Standort sprechen, verstehe.
Von Seiten der UWG ergibt die Argumentation eindeutig, dass wir Schaden von der Gemeinde und ihren Bürgen abwenden wollen. Nach unserer Rechtsauskunft liegt hier keine bewusste und gewollte Pflichtverletzung vor, sondern genau das Gegenteil (Votum zum Wohl und nicht zum Schaden der Allgemeinheit).
Da der Bürgermeister und die Verwaltung die Argumente bereits schriftlich vorliegen hatten, hätten sie zu der Einschätzung kommen müssen, dass hier keine Pflichtverletzung vorliegt. Deswegen ist die Wertung der UWG, dass hier Druck ausgeübt wurde, vollkommen richtig.
Zudem stellen wir die berechtigte Frage, ob die acht Befürworter der Biogasanlage am geplanten Standort Rücksicht auf das öffentliche Wohl nahmen und möglicherweise ihrerseits Pflichten im Sinne des Art. 51 Abs. 2 GO verletzt haben.
Die Tatsache, dass das Landratsamt angeschrieben wurde, zeigt, dass weder der Bürgermeister, noch der Verwaltungsleiter die Gründe der Ablehnung des Bauprojektes am geplanten Standort erkannten. Im Schreiben vom Landratsamt ist von den genannten Argumenten, die gegen den Bau der Biogasanlage am geplanten Standort sprechen und über die negativen Auswirkungen für die Allgemeinheit überhaupt nicht die Rede. Man muss davon ausgehen, dass der Sachverhalt Herrn Koglin auch nicht oder nur unzureichend dargestellt wurde, da er sich nur mit allgemeinen Formulierungen, jedoch nicht konkret zur Sache äußerte.
Zudem weisen wir nochmals darauf hin, dass der Sachvortrag der Gemeinde zum geplanten Bauobjekt in dem steht: „Eine Privilegierung ist gegeben“ falsch ist, da diese von der zuständigen Behörde nicht festgestellt war.
Leider hat man nicht nur in dieser Sache auf die Räte Druck ausgeübt.
In der Sitzung vom 12. 01. 10 wurde durch Beschluss die Verwaltung beauftragt, von einem Architekten, welcher bereits eine entsprechende Planungserfahrung für Kinderkrippen verfügt, Unterlagen für die Beantragung der Förderung erstellen zu lassen. Bei der Vergabe der Planungen der Kindertagesstätte wurde von verschiedenen Mitgliedern des Gemeinderates regelmäßig seit der Märzsitzung angefragt, ob die Planungen schon voran getrieben wurden, um keine Fristen zu versäumen. Jedes Mal kam die Antwort, dass dafür noch Zeit sei. In der Julisitzung sollte nun urplötzlich wegen Zeitnot und wegen der Gefahr, Zuschüsse zu verpassen, sofort abgestimmt werden um Bgm. Kirmeier die Planungen zu übertragen.
Diese Vorgehensweise wird von uns als gezielte Druckausübung empfunden. Es geht schließlich um eine Bezuschussung von über 300.000 Euro. Da schon vorher die Zeitvorgabe mehrfach angemahnt wurde, kann diese Vorgehensweise nur absichtlich und mit Kalkül oder aus Unwissen und Überforderung erfolgt sein.
Diese Vorgehensweisen werden wir in Zukunft nicht hinnehmen.
G.Stöckl G.Grochowski K. Neßler
Beim Austeilen der UWG-Stellungnahme lehnte 2. Bürgermeister Höpfinger deren Annahme mit den Worten:“des brauch ich net. Den Sch… lese ich eh nicht“ ab.
Kommentare der UWG-Gemeinderäte:
Georg Stöckl:
Die Reaktion des 2. Bürgermeisters Höpfinger zeigt wieder einmal, dass er Kritik persönlich nimmt und er demzufolge über unsere Berichterstattung im Flyer schwer beleidigt war. Ein konstruktiver Dialog war und ist mit ihm nicht möglich.
Gerhard Grochowski:
Die Vorgehensweise, dass man erst einen Tagesordnungspunkt ansetzt und dann doch nicht bespricht, ist für mich völlig unverständlich. Bei der letzten Rüge zu unseren Info-Blatt durch den Bürgermeister, damals in nichtöffentlicher Sitzung, lehnten wir eine Stellungnahme wegen der fehlenden Öffentlichkeit ab und forderten solche Diskussionen in Zukunft in eine öffentliche Sitzung zu verlegen. Das hatte man sich nun scheinbar vorgenommen, wagte es aber nicht durchzuführen.
Klaus Neßler
Für mich ist in der ganzen Angelegenheit besonders störend, dass der Pressevertreter zu keinem Zeitpunkt in seiner Berichterstattung in den Mühldorfer Anzeiger auf die Vorgänge in der Gemeinderatsitzung einging. Dieses einseitige journalistische Verhalten, obwohl ihm der Sachvortrag der Gemeinde und die schriftlichen Stellungnahme der UWG vorlag, halte ich für inakzeptabel. Zudem war als TOP 9 dieser Punkt in der öffentlichen Sitzung als Tagesordnungspunkt ausgewiesen.