Oktober 2010

Sitzung vom 05.10.2010

Zitat aus dem Sachvortrag der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2010 im Sitzungszimmer der Gemeinde Heldenstein

3. Würdigung von Bauanträgen

a. Neubau einer Biogasanlage (0,25MW) und eines Schweinestalles mit 600 Mastplätzen auf der Flur-Nr. 987 der Gemarkung Heldenstein von Matthias Müller, Kirchstr. 16, 84431 Heldenstein

Vorgang: Gemeinderatsbeschlüsse vom 06.02.2007 Nr. 12 b), 04.05.2010 Nr. 57 a und 08.06.2010 Nr. 73 a)

Sachvortrag

Mit Beschluss vom 06.02.2007 Nr. 12 b) wurde damals der Bauantrag für einen Schweinemastbetrieb mit ca. 1.440 Mastplätzen auf der FI. Nr. 987 der Gemarkung Heldenstein von Maria Müller aufgrund der gegebenen Privilegierung und unter Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben positiv beurteilt.
Weiters wurde mit Beschluss vom 08.06.2010 Nr. 73 a) der Bauantrag für den Neubau einer Biogasanlage mit 0,25 MW auf der Hofstelle FI. Nr. 18 der Gemarkung Heldenstein von Maria Müller, aufgrund der gegebenen Privilegierung positiv beurteilt.

Mit dem nunmehr vorliegenden Bauantrag von Herrn Matthias Müller, werden die beiden Vorhaben auf die FI. Nr. 987 der Gemarkung Heldenstein zusammengeführt. Die bisherigen Bauanträge wurden beim Landratsamt Mühldorf a. Inn zurückgezogen.
Durch die Zusammenführung rückt der Bauwerber von seiner bisherigen Absicht die Schweinemast auf 1.440 Mastplätze auszulegen ab. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Anlage nur mehr auf 600 Mastplätze ausgelegt. Die Biogasanlage wird, wie ursprünglich auf der FI.Nr. 18 der Gemarkung Heldenstein geplant, mit einer Leistung von 0,25 MW nun auf der FI.Nr. 987 der Gemarkung Heldenstein zur Ausführung kommen.

Die beiden Vorhaben liegen im Außenbereich. Eine Privilegierung ist, wie dies mit Schreiben vom Landratsamt Mühldorf a. Inn vom 12.08.2010 bereits ausgeführt, bei der Zusammenlegung von Schweinestall § 35 Abs. 1 Nr. BauGB und Biogasanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB als gegeben anzusehen. Ob der Schweinestall und die Biogasanlage aus Nicht-Planungsrechtlichen Gründen evtl. unzulässig sein könnte wird sich im anschließenden Genehmigungsverfahren (Immissionsschutz, Wasserrecht usw.) zeigen.

Die am Objekt vorbeiführende FI. Nr. 995 ist wie bereits im Gemeinderatsbeschluss vom ,.06.02.2007 Nr. 12 b) ausgeführt als Bergfeldstraße öffentlich gewidmet, so dass die wegmäßige Erschließung mit dem vorhandenen Ausbauzustand für ein im Außenbereich befindliches Vorhaben als ausreichend angesehen werden muss, da gerade bei privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB keine besonders hohen Anforderungen an die Erschließung zu stellen sind. Dies wurde in einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.02.1986 zu den privilegierten Vorhaben so festgestellt. Im übrigen bleibt es hier dem Bauwerber vorbehalten, den zu seinen geplanten Betrieb führenden Weg in einer für ihn und seinem Betriebsablauf genügenden Weise auszubauen, da der Weg unmittelbar an das künftige Betriebsgelände anliegt und somit z. B. eine Verbreiterung auf seinem Grundstück ohne weiteres denkbar und machbar ist.
Die öffentliche Wasserversorgung verläuft westlich zur Grundstücksgrenze der FI.Nr. 987 und kann somit als gesichert angesehen werden.
Die vom Betrieb ausgehenden Emissionen müssen die hierfür vom Gesetzgeber (Nicht-Planungsrechtliche Gründe) festgelegten Immissionsschutzrichtwerte einhalten.









Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form auf der FI.Nr. 987 der Gemarkung Heldenstein zu, sofern die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Beurteilung richtet sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB.
Auf die durch die Baumaßnahme erforderliche Veränderung der Wasserversorgung bis zur Übergabestelle besteht gemäß § 4 Abs. 2 WAS kein Anspruch. Die Mehrkosten, welche nicht mit der satzungsgemäßen Erhebung des Wasserherstellungsbeitrages abgedeckt sind, hat der Bauherr über den Abschluss einer Sondervereinbarung gemäß § 8 WAS zusätzlich zu erbringen. Die Wegerschließung über die FI.Nr. 995 der Gemarkung Heldenstein wird unter dem Aspekt der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.02.1986 als ausreichend angesehen. Veränderungen bzw. Aufweitungen gehen zu Lasten des Betreibers und hat dieser auf seine Kosten vorzunehmen.





Aus dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Heldenstein vom Oktober 2010

Neubau Biogasanlage mit SchweinestallEin schon seit Monaten bzw. Jahren oft diskutiertes Thema in Heldenstein ist der Neubau einer Biogasanlage und eines Schweinsmaststalls im Osten des Ortes. Nach intensiven Gesprächen zwischen Gemeinde, Bauherr und Landratsamt konnte erreicht werden, dass die Biogasanlage nicht, wie in der ersten Planvorlage vom Juni 2010, direkt am Ortsrand unterhalb der Neubausiedlung „Am Dorfanger" errichtet wird, sondern östlich der Straße Harting-Bachham oben auf dem Berg.
Der bereits in 2007 vorgelegte Bauantrag für einen Mastbetrieb für 1440 Mastschweine wurde zurückgezogen und dafür ein neuer Antrag für nur noch 600 Mastplätze eingereicht. Da es sich hier um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt, hatte der Gemeinderat zu bestätigen, dass die Erschließung (Zufahrt, Wasseranschluss vorhanden) zum geplanten Bauvorhaben gesichert ist. Alle weiteren erforderlichen Prüfungen wie z. B. Schallschutz, Geruchsbelästigung usw. Werden durch das Landratsamt durchgeführt. Bei der Abstimmung in der letzten Sitzung hat der Gemeinderat die neuen, vorgelegten Planungen mit 10:4 Stimmen befürwortet.



Kommentar der UWG-Gemeinderatsmitglieder

Wir gratulieren Matthias Müller zu seinem Sieg über die besorgten Bürger Heldensteins und über uns Gemeinderäte, die dem Bauprojekt am geplanten Standort negativ gegenüber stehen.
Wie allseits bekannt ist, viele sprachen bereits an den Stammtischen davon, wollte MM die Biogasanlage zu keiner Zeit an seinem Hof/ Betriebsstätte nähe Dorfanger errichten lassen. Sein Ziel war es, die Biogasanlage mit einer Schweinemastanlage zu verbinden und das gesamte Bauprojekt am Standort des bereits 2007 genehmigten Saustalles zu errichten.
Aus unternehmerischen und wirtschaftlichen Erwägungen hat MM mit seiner Entscheidung sicher Recht, nur die Art und Weise, wie er den Gemeinderat, mit immer neuen Änderungen hinters Licht führte, ist moralisch inakzeptabel. Seine Entscheidung trifft einen Großteil der Gemeindebürger in finanzieller Hinsicht durch eine Wertminderung der Immobilien, noch viel mehr wiegt die Einschränkung der Lebensqualität von uns Bürgern durch Geruchsbelästigung und Verkehrslärm. Auch die Zukunftsaussichten für die Weiterentwicklung der Gemeinde Heldenstein sinken auf Grund der künftigen Emissionen erheblich. Unser 1.Bürgermeister Kirmeier und dessen Stellvertreter Höpfinger haben zu keinem Zeitpunkt den Alternativstandort an der Kläranlage ernsthaft verfolgt. Vielmehr fungierten beide nach unserer Wahrnehmung gezielt als Anwälte des Betreibers. Uns Gemeinderäten wurde über oberflächliche Aussagen hinaus zu keinem Zeitpunkt über fundierte Gespräche mit MM über den Alternativstandort an der Kläranlage berichtet und gehen demzufolge davon aus, dass darüber nicht verhandelt wurde. Nach unserer Ansicht wäre dort der einzige akzeptable Standort. Leider wurden wir Gemeinderäte wieder einmal, wie des Öfteren, vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Abstimmung verlief nach dem altbekannten CSU-Motto: Wir sind in der Mehrzahl, darum haben wir Recht. Diese Form der schlechten Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung, Bürgermeistern und den Gemeinderäten muss der Vergangenheit angehören, es sei denn, man will bewusst die alten Strukturen beibehalten.

Leider muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass die Errichtung einer Biogas- u. Schweinemastanlage bei den Bürgern in Heldenstein weder auf eine positive noch auf eine negative Resonanz gestoßen ist. Dass man sich als Gemeindebürger auch wehren kann, zeigte das aktuelle Beispiel über die Errichtung einer Fotovoltaikanlage in Lauterbach. Hier haben die Bürger gezeigt, dass sie sehr wohl Einfluss auf Entscheidungen nehmen können, wenn sie es gemeinsam wollen – Gratulation!

Wenn die Bürger von Heldenstein erst in die Offensive gehen, nachdem die Anlage gebaut ist, bei schönem Wetter der Ostwind den Gestank durchs Dorf treibt und die breiten und schweren Fahrzeuge das Dorf überrollen, Fliegen und Ratten über das Dorf herfallen, wie Herr Ippen vom OVB in seiner Kolumne vom 09. Oktober schreibt, dann ist es leider zu spät.

Als UWG-ler wünschen wir uns, dass der Bürgermeister mehr Transparenz in seine, unseres Erachtens dürftige Berichterstattung in dieser Angelegenheit, bringt. Wir fordern ihn deshalb nochmals auf, den Bürgern endlich offen darzulegen, welche gravierenden Nachteile auf einen großen Teil der Bürger zukommen werden. Leider spielt er bisher alle künftigen Probleme herunter oder verschweigt sie der Öffentlichkeit (siehe Mitteilungsblatt Oktober 2010). Die Bürger haben unseres Erachtens ein Anrecht auf klare Worte des Bürgermeisters, die gegen den Standort Biogas/Schweinemast sprechen. Stattdessen übt er sich im Schönreden. Es macht sich gut, öffentlich darzustellen, dass statt 1440 Mastschweinen jetzt nur 600 Mastschweine geplant sind, obwohl man genau weiß, dass die Zahl ohne besonderes Genehmigungsverfahren bis auf 1500 erhöht werden kann. Hört sich für den Bürger auch besser an. Unter transparenter Information verstehen wir etwas anderes.

Politik heißt auch Tatsachen zu benennen und Mut haben zur Kritik!